Montag, 18. Juni 2007

Einwegware

Sollte Einwegware ggf. farblich für Verbraucher zusätzlich gekennzeichnet werden?
Könnten Verstöße bei der Entsorgung mit Umschulungsauflagen des Umweltverhaltens(ggf. bei VHS o. ä.) wie mit freiwilligen Reinigungsarbeiten in öffentlichen Anlagen geahndet werden?
Sollte bei den Produktpreisen gleich deren Entsorgung(-sweise) mitberücksichtigt werden?
(Z. B, .etwa Einwegwaren verteuert?)
Umstellung der Produktionsweise von Einweg- zu Mehrwegware!

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